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title: Steuerbüro
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Hallo Frau Nitzsche,
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meinerseits bestehen folgenden Fragen:
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1. Dürfen/Können die per Briefpost zugesandten Einkommens-/Umsatzsteuerbescheide digitalisiert aufbewahrt werden? oder müssen diese in der zugegangenen Form (Papierform) vorgehalten werden?
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2. Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Einkommens- sowie Umsatzsteuerbescheide?
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3. Da die Einkommenssteuerbescheide bislang unter Vorbehalt erstellt werden, möchte ich wissen,
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ob bzw. inwieweit die Einkommenssteuerbescheide Einfluss auf die Aufbewahrungsfrist betreffend die Buchführungsunterlagen haben.
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4. Wann werden Einkommenssteuerbescheide für endgültig erklärt? Ist dies in Ihrer beruflichen Praxis jemals vorgekommen?
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5. Wie lange kann das Finanzamt einen ergangenen Steuerbescheid (Einkommens/Umsatzsteuer) ändern, das heißt gibt es hier eine "Verjährungsfrist"?
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Arbeitszimmer
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Ihrer schriftlichen Antwort unter Angabe der Quellen (Gesetze, Paragraphen) entgegensehend
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verbleibe ich
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mit freundlichen Grüßen
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