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## Soforthilfen noch bis Ende Mai
Von der Corona-Krise betroffene kleine Betriebe, Solo-Selbstständige und Freiberufler können noch bis zum 31. Mai die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragen. Die Förderprogramme der Länder haben zum Teil andere Fristen.
Seit März wurden rund zwölf Milliarden Euro an Soforthilfen ausgezahlt. Doch es gibt Streit um die Programme, denn davon leben darf man nicht: Das Geld darf nach Maßgabe des Bundes nur zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden. Für den privaten Lebensunterhalt (Miete, Lebensmittel, Versicherungen) muss man Grundsicherung beantragen.
## Problem: Kosten für Lebensunterhalt
Doch vor dem Gang zum Jobcenter scheuen viele zurück, auch wenn die Regeln für die Bedarfsberechnung entschärft wurden. So spielt die Wohnungsgröße derzeit keine Rolle, das Schonvermögen wurde deutlich erhöht.
Einige Bundesländer haben eigene Lösungen für die Nöte derer gefunden, denen Aufträge und Einkommen weggebrochen sind - die aber kaum Betriebskosten wie Büromieten oder Leasingverträge geltend machen können. In NRW dürfen Selbstständige, die im März oder April Soforthilfe beantragt hatten, 2000 Euro der 9000 Euro privat nutzen.
## Rückforderungen möglich
In Baden-Württemberg können sich Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige aus den Corona-Zuschüssen einen sogenannten "fiktiven Unternehmerlohn" von maximal 1180 Euro im Monat selbst auszahlen.
Hamburg zahlt Solo-Selbstständigen einmalig 2500 Euro zum Lebensunterhalt - noch bis zum 31. Mai.
Für die anderen heißt es, den Nachweis führen zu können, die Zuschüsse für Betriebskosten verwendet zu haben. Ansonsten könnte es zu Rückforderungen kommen.