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## Soforthilfen noch bis Ende Mai
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Von der Corona-Krise betroffene kleine Betriebe, Solo-Selbstständige und Freiberufler können noch bis zum 31. Mai die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragen. Die Förderprogramme der Länder haben zum Teil andere Fristen.
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Seit März wurden rund zwölf Milliarden Euro an Soforthilfen ausgezahlt. Doch es gibt Streit um die Programme, denn davon leben darf man nicht: Das Geld darf nach Maßgabe des Bundes nur zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden. Für den privaten Lebensunterhalt (Miete, Lebensmittel, Versicherungen) muss man Grundsicherung beantragen.
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## Problem: Kosten für Lebensunterhalt
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Doch vor dem Gang zum Jobcenter scheuen viele zurück, auch wenn die Regeln für die Bedarfsberechnung entschärft wurden. So spielt die Wohnungsgröße derzeit keine Rolle, das Schonvermögen wurde deutlich erhöht.
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Einige Bundesländer haben eigene Lösungen für die Nöte derer gefunden, denen Aufträge und Einkommen weggebrochen sind - die aber kaum Betriebskosten wie Büromieten oder Leasingverträge geltend machen können. In NRW dürfen Selbstständige, die im März oder April Soforthilfe beantragt hatten, 2000 Euro der 9000 Euro privat nutzen.
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## Rückforderungen möglich
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In Baden-Württemberg können sich Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige aus den Corona-Zuschüssen einen sogenannten "fiktiven Unternehmerlohn" von maximal 1180 Euro im Monat selbst auszahlen.
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Hamburg zahlt Solo-Selbstständigen einmalig 2500 Euro zum Lebensunterhalt - noch bis zum 31. Mai.
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Für die anderen heißt es, den Nachweis führen zu können, die Zuschüsse für Betriebskosten verwendet zu haben. Ansonsten könnte es zu Rückforderungen kommen.
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