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Steuerbüro

Hallo Frau Nitzsche,

meinerseits bestehen folgenden Fragen:

  1. Dürfen/Können die per Briefpost zugesandten Einkommens-/Umsatzsteuerbescheide digitalisiert aufbewahrt werden? oder müssen diese in der zugegangenen Form (Papierform) vorgehalten werden?
  2. Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Einkommens- sowie Umsatzsteuerbescheide?
  3. Da die Einkommenssteuerbescheide bislang unter Vorbehalt erstellt werden, möchte ich wissen, ob bzw. inwieweit die Einkommenssteuerbescheide Einfluss auf die Aufbewahrungsfrist betreffend die Buchführungsunterlagen haben.
  4. Wann werden Einkommenssteuerbescheide für endgültig erklärt? Ist dies in Ihrer beruflichen Praxis jemals vorgekommen?
  5. Wie lange kann das Finanzamt einen ergangenen Steuerbescheid (Einkommens/Umsatzsteuer) ändern, das heißt gibt es hier eine "Verjährungsfrist"?

Arbeitszimmer

Ihrer schriftlichen Antwort unter Angabe der Quellen (Gesetze, Paragraphen) entgegensehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen