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| Steuerbüro |
Hallo Frau Nitzsche,
meinerseits bestehen folgenden Fragen:
- Dürfen/Können die per Briefpost zugesandten Einkommens-/Umsatzsteuerbescheide digitalisiert aufbewahrt werden? oder müssen diese in der zugegangenen Form (Papierform) vorgehalten werden?
- Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Einkommens- sowie Umsatzsteuerbescheide?
- Da die Einkommenssteuerbescheide bislang unter Vorbehalt erstellt werden, möchte ich wissen, ob bzw. inwieweit die Einkommenssteuerbescheide Einfluss auf die Aufbewahrungsfrist betreffend die Buchführungsunterlagen haben.
- Wann werden Einkommenssteuerbescheide für endgültig erklärt? Ist dies in Ihrer beruflichen Praxis jemals vorgekommen?
- Wie lange kann das Finanzamt einen ergangenen Steuerbescheid (Einkommens/Umsatzsteuer) ändern, das heißt gibt es hier eine "Verjährungsfrist"?
Arbeitszimmer
Ihrer schriftlichen Antwort unter Angabe der Quellen (Gesetze, Paragraphen) entgegensehend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen